Allgemeines (Verkauf, Vermietung von Gütern und Vermietung von Dienstleistungen)
Alle hier aufgeführten Bedingungen gelten für alle von uns durchgeführten Lieferungen / Platzierungen, Rechnungen, Aufträge und Vermietungsverträge. Sie gelten als ausdrücklich und unmissverständlich angenommen, wenn Sie eine Bestellung aufgeben, einen Auftrag erteilen oder einen Mietvertrag unterzeichnen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind uns gegenüber nicht einwendbar, wenn wir sie nicht schriftlich angenommen haben.
Wir akzeptieren nur schriftliche Bestellungen und Aufträge. Wenn wir den Preis telefonisch vereinbart haben, müssen Sie den Preis noch in einem Brief oder einer E-Mail bestätigen, die Sie für das Einverständnis unterzeichnen.
Wenn die Frist nicht ausdrücklich bestimmt wurde, ist unser Preisangebot bis zu 15 Tagen nach Erstellung des Angebots durch uns bindend, vorbehaltlich von höherer Gewalt. Fehler im Angebot müssen Sie uns innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Angebots schriftlich mitteilen. Die auf den Verträgen und Angeboten genannten Preise sind inklusive 21% MwSt., sofern nicht anders angegeben.
Eigentumsvorbehalt
Für alle unsere Verkäufe gilt folgender Eigentumsvorbehalt: Discolife behält sich das Eigentum an allen gelieferten und noch zu liefernden Gütern vor. Die installierten Materialien bleiben immer im Eigentum von Discolife und können in keinem Fall als Pfand dienen oder Gegenstand einer Beschlagnahme sein.
Zahlung
Eine Rechnung zahlen Sie spätestens zum Fälligkeitsdatum, eine Mietquittung zahlen Sie bei der Abholung oder Lieferung des Materials. Wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen, berechnen wir Ihnen einen pauschalen Schadensersatz von 15% auf den Gesamtbetrag mit einem Mindestbetrag von 50 € und den zum Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Höchstzins. Dies geschieht ohne vorherige Mahnung. Jeder angefangene Monat zählt als voller Monat. Alle noch offenen Rechnungen und/oder Mietquittungen werden fällig, sobald Sie nicht zahlen, und alle noch auszuführenden Aufträge und/oder Lieferungen werden bis zur Begleichung aller rückständigen Zahlungen ausgesetzt.
Beschwerden
Beschwerden melden Sie uns innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung in einem eingeschriebenen Brief, danach sind keine Beschwerden mehr zulässig. Wenn Streitigkeiten entstehen, sind nur die Gerichte des Bezirks Brügge zuständig. Beachten Sie in diesem Fall, dass Sie die Gerichtskosten und Vollstreckungskosten tragen werden.
Miete von Gütern/Dienstleistungen
Wir vermieten nur Geräte, die in perfektem Zustand sind. Sie sind verpflichtet, sichtbare Mängel, die sich bereits bei der ersten Verwendung zeigen, sofort uns zu melden. Dies gilt auch für versteckte Mängel, die sich erst später zeigen können. Wenn Sie dies nicht tun, kann der entstandene Schaden auf Sie verhaolt werden.
Geräte nur mit unserem schriftlichen Einverständnis untervermieten.
Sie sind verpflichtet, die Geräte wie einen „guten Hausvater“ zu behandeln. Einige besondere Bedingungen:
Mietdauer
Eine Mietperiode läuft wie vereinbart im Angebot. Wenn Sie die Waren verspätet zurückgeben oder es uns unmöglich machen, sie zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen, berechnen wir Ihnen pro begonnener Mietperiode einen vollen Miettag.
Wenn Sie mehrere Tage mieten möchten, gibt es dafür besondere Koeffizienten.
Diebstahl / Verlust
Bei unrepairablem Schaden oder Diebstahl oder Verlust werden die Neuwerträge berechnet.
Schaden
Wenn Sie Mietmaterial nicht zurückgeben oder beschädigen, tragen Sie die vollen Reparatur- und Ersatzkosten.
Mietkaution
Wenn wir eine Mietkaution verlangen, erhalten Sie diese bar bei korrekter und zeitiger Rückgabe der gemieteten Waren zurück.
Wenn notwendig, kann diese Mietkaution vollständig oder teilweise als Vorschuss auf Reparaturen, Wiederaufbereitungen oder Ersatzkosten und als zusätzliche Miete bei verspäteter Rückgabe einbehalten werden.
Die Versicherung des gemieteten Materials gegen Diebstahl oder Bruch ist auf Kosten und Initiative des Mieters/Organisators.
Stornobedingungen
Sie können den Vertrag kostenlos bis zu 60 Tagen vor Beginn des Vertrags stornieren. Nach dem 60. Tag berechnen wir eine Unkostenentschädigung, die wie folgt berechnet wird:
Da die Natur des Sektors eine Woche aus 7 Arbeitstagen besteht
Wenn Discolife den Vertrag stornieren möchte, haben Sie auch Anspruch auf die oben genannten Stornogebühren. Der Auftraggeber kann niemals Anspruch auf eine höhere Schadensersatzleistung als die oben genannten Stornogebühren erheben. Discolife hat das Recht, den Vertrag jederzeit und ohne Schadensersatzpflicht zu stornieren, wenn der Auftraggeber: ernsthafte Anzeichen von Insolvenz zeigt, die Sicherheit unseres Personals oder unserer Ausrüstung direkt oder durch das Unterlassen notwendiger Sicherheitsmaßnahmen ernsthaft gefährdet, des Diebstahls oder Betrugs verdächtigt wird oder vorsätzlich handelt.
Platzierung und Bedienung
Sie müssen am Eingang des Event-Ortes genügend Platz für das Laden und Entladen mit einem LKW vorhalten. Sie müssen auch einen Parkplatz für ein Liefer- oder Lastfahrzeug in einem Umkreis von 50 Metern vorhalten, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart.
Am Ort der Installation müssen mindestens 2 Tische vorhanden sein und es muss genügend Platz für die Platzierung aller gemieteten Geräte sein.
Wenn der Ort schwer zugänglich ist (Treppen oder +30m Entfernung zwischen dem Ort, an dem die Installation stehen muss, und dem Ladeplatz oder anderen Hindernissen), müssen Sie dies bei der Buchung melden. Alle Geräte müssen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, an einem trockenen, befestigten und frostfreien Ort platziert werden.
Die Stromversorgung muss sicher und geerdet sein und darf maximal 5% von 50Hz 400V bei Starkstrom oder 230V AC bei normalen Steckdosen abweichen. Auch muss die Stromversorgung in maximal 10m Entfernung vom Aufstellungsort liegen, sofern nicht speziell anders vereinbart.
Überlastung des Netzes ist auf Kosten des Mieters/Organisators.
Sie müssen sich, genauso wie wir, strikt an Absprachen über Bedienungs-, Platzierungs- oder Abholungszeiten halten.
Wenn die Bedingungen in der vorherigen Klausel nicht erfüllt sind, kann Discolife nicht für die nicht rechtzeitige Lieferung der Installation verantwortlich gemacht werden. Auch kann Discolife entscheiden, ohne dass Sie Anspruch auf Schadensersatz haben, einen Teil der Geräte oder alle Geräte nicht in Betrieb zu nehmen, bis das Problem behoben ist.
Wenn die Materialien von Discolife platziert wurden, darf der Mieter/Organisator sie nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Discolife wieder anschließen und/oder verlagern. Wenn sie verlagert werden, kann eine Strafe berechnet werden.
Überstunden
Überstunden, die durch das Nichtbefolgen der oben genannten Bedingungen oder durch das Nichtbefolgen der vereinbarten Zeiten durch den Auftraggeber entstehen, oder wenn die Produktion länger dauert als vereinbart, werden berechnet, sofern nicht anders vereinbart im Mietvertrag.
Während ihrer Tätigkeit muss unser Personal kostenlosen Eintritt und Verpflegung haben. Für Produktionen, die innerhalb der normalen Mittagszeiten liegen, müssen Sie auch für unser Personal eine kleine Mahlzeit bereitstellen.
(Kosten für den Einkauf = 12,5 €/Person/Mahlzeit und 15 €/Person/Tag, wenn keine kostenlosen Verpflegungen bereitgestellt werden)
Lautstärke
Als Organisator sind Sie immer verantwortlich für die gehandhabte Lautstärke, auch wenn ein Mitarbeiter von Discolife die Installation bedient. Wir folgen gerne Ihren Anweisungen bezüglich des gewünschten Schalldrucks und können gegen einen geringen Aufpreis Messgeräte bereitstellen und/oder vertraglich eine Lautstärkebegrenzung festlegen, der wir uns dann binden, um diese nicht zu überschreiten.
Wenn die geltenden Lautstärkenormen wiederholt überschritten werden, hat Discolife nach einer ersten Warnung das Recht, die Musikaktivität zu stoppen.
Im Falle einer Überschreitung dieser Lautstärkenormen sind mögliche Bußgelder auf Kosten des DJs/Organisators/Mieters. Der DJ/Organisator/Mieter verpflichtet sich, Discolife vor möglichen Schäden jeglicher Art (wie z.B. beschädigte Fenster, eingestürzte Systemdecken und Gehörschäden) zu schützen. Forderungen, die gegen Discolife gestellt werden, weil Dritte Schäden erlitten haben, die auf das Nichtbefolgen der geltenden Lautstärkenormen zurückzuführen sind. Wenn die zuständige Behörde die Lautstärke reduzieren muss, wird der DJ/Organisator/Mieter diesem sofort nachkommen.
Der Organisator muss für die notwendigen Formalitäten und Genehmigungen sorgen: die Erlaubnis der Stadt oder Gemeinde, SABAM, Rotes Kreuz, Antrag auf die richtige Kategorie Lautstärkenormen usw. Discolife kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden.
Das Personal kann das Ereignis jederzeit stoppen, wenn es nach ihrem Ermessen notwendig ist, z.B. aufgrund von Sicherheitsgründen, Wetterbedingungen usw..... Discolife kann niemals für Unfälle mit oder durch die gemieteten Materialien (Strompannen, Lärmbelästigung, Wetterbedingungen usw.) verantwortlich gemacht werden.
Der Mieter/Organisator erklärt, dass er die Funktionsweise der einzelnen Komponenten kennt und dass er die notwendige Sorgfalt anwenden wird, um Überlastung und andere Schäden zu vermeiden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 1/1/19, Copyright Discolife